Haus und Grund in Reichenbach
Grundbesitzkompetenz

Führungswechsel beim Haus und Grund in Reichenbach 

 

 

Auf der diesjährigen Hauptversammlung am 15. September wählten die Mitglieder des Haus und Grund in Reichenbach Rechtsanwalt Alexander Farrell einstimmig zum neuen 1. Vorsitzenden. Er war bereits seit Anfang des Jahres für die Rechtsberatung der Mitglieder zuständig. Rechtsanwalt Hinrich Kühl-Kirsch kandierte nach 21 Jahren nicht mehr für den 1. Vorsitz. Als Vorsitzender und Rechtsberater prägte er, so die zweite Vorsitzende Heidi Bartel in ihrer Laudatio, die erfolgreiche Arbeit und das Wachstum des Vereins.

 

 

Manfred Bittner trat ebenfalls nach 34 Jahren Ehrenamt für den Verein nicht mehr zur Wahl als Kassenwart an. Auch er hat den Verein in verschiedenen Ämtern als Vorsitzender, Schriftführer und Kassier maßgeblich geprägt und zu einer positiven Entwicklung beigetragen.Beide wurden unter großem Applaus und Dank mit einem Präsent verabschiedet und zu Ehrenmitgliedern ernannt.Zum neuen Kassenwart wurde Michael Zürn einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig wurde die zweite Vorsitzende Heidi Bartel im Amt bestätigt.

 

 

Als neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Vereins wurde Frau Trentadue vorgestellt.Für langjährige Mitgliedschaft konnten für 25 Jahre Frau Susanne Greule und Herr Wolfgang Baumann, für 50 Jahre Frau Anna Rössle und Herr Gerhard Goller geehrt werden.

 

 

Die Vereinsarbeit konnte trotz Corona-Pandemie weitgehend störungsfrei erfolgen, obgleich die Geschäftsstelle in die Hautstraße 28 in Reichenbach verlegt wurde. Beratungen der Mitglieder können wieder bei Bedarf persönlich erfolgen. Die Entwicklung des Vereins war auch im Jahr 2020 positiv. Corona-Maßnahmen sowie die Wohnungs- und Immobilienknappheit stellen auch für die Mitglieder Herausforderungen dar. Die Preise für Mieten und Immobilien steigen nach wie vor. Hieran wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern.

 

 

Die Anwesenden konnten sich zum Abschluss der Versammlung über Mietverhältnisse, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften in Zeiten der Corona-Pandemie und des Klimawandels durch den Vortrag des scheidenden 1. Vorsitzenden informieren. Darin beleuchtet er unter anderem die Problematik von Vermietern und Mietern auf Grund der Corona-Maßnahmen, von Eigentümern an Mietern verkauften Fotovoltaikstroms, Voraussetzungen von Stromanschlüssen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge sowie Steuererleichterungen für energetische Teilmaßnahmen.

 

 

Mieterhöhungen


Bleiben Erhöhungskriterien zwischen Vermieter und Mieter beim Rechtsstreit streitig, wird das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen, um die ortsübliche Vergleichsmiete für die betreffende Wohnung klären zu lassen. Damit sind im Rechtsstreit weitere Kosten von mindestens 2.000,00 € verbunden. Wer dann keine Rechtsschutzversicherung hat und den Prozess verliert, kann nicht nur die Miete nicht erhöhen, sondern zahlt als Vermieter drauf.

In Städten und Gemeinden, wie beispielsweise Reichenbach, Ebersbach, Lichtenwald und Hochdorf, empfiehlt es sich daher, mit dem Mieter direkt eine Erhöhung der Miete zu vereinbaren oder auf die Indexmiete zurückzugreifen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart ist. 


Lärmstörungen


Rechtsstreitigkeiten wegen Lärmstörungen können sehr teuer werden und führen nicht immer zum Erfolg. 

In WEG-Sachen ist immer wieder festzustellen, dass sich die Wohnungseigentümergemeinschaft auch um das Sondereigentum kümmern will. 

Für die Rechtmäßigkeit des Sondereigentums ist jedoch jeder Wohnungseigentümer selber zuständig, sofern nicht aus dem Sondereigentum Miteigentum der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigt oder beschädigt wird. Derartige Beschlüsse sind wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nichtig.


Novelle des Wohnungseigentumsrecht 2020


Das Wohnungseigentumsrecht ist im vergangenen Jahr einer umfassenden Novelle unterzogen worden.

Das am 1.12.2020 in Kraft getretene Gesetz erleichtert Sanierungen und Modernisierungen von Gebäuden der Gemeinschaft, gibt Verwaltern mehr Befugnisse und vereinfacht Eigentümerversammlungen. Welche Regelungen sich bewähren, wird sich in der Praxis zeigen.

Ewige Hypothek


Großer Beratungsbedarf ist auch im vergangenen Jahr gegeben gewesen, wenn Immobilien verkauft oder belastet werden sollen. 

Dabei können sich Fremdbelastungen, das heißt die Belastung des eigenen Grundstücks zugunsten eines Immobilienkaufs, beispielsweise für ein Kind, als Bumerang erweisen, wenn der Kapitaldienst des Kindes notleidend wird.

Das Modell der sogenannten „ewigen Hypothek“ führt im Ergebnis dazu, dass das Eigentum vertragsgemäß bei Ableben an den Hypothekennehmer fällt. Dabei ist allerdings der Wert dessen, was der Hypothekengeber an Geldleistung erhält, deutlich geringer, als wenn er sein Anwesen gegen Wiedervermietung verkauft hätte.  

Es sticht jedoch hervor, dass aufgrund der alternden Bevölkerung Deutschlands der Bedarf sowohl an Beratungen bezüglich General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen als auch Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder der Errichtung von Testamenten respektive Erbverträgen zugenommen hat.